Aktuelles

Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Absicherung des Winterdienstes

  • Bürgerinfo

Winterdienst 2024 / 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Netzschkau, sehr geehrte Verkehrsteilnehmer,

zur Absicherung des Winterdienstes in der Stadt Netzschkau besteht wieder wie jedes Jahr eine befristete Verkehrsrechtliche Anordnung ab 1. Dezember 2024 bis höchstens 30. April 2025.

Sollte es die Wetterlage herausfordern und es ist bereits im November mit Schneefällen zu rechnen, werden die Schilder bedarfsmäßig aufgestellt.

Das Winterdienstteam hofft auf die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer und fordert sie auf, bei einsetzendem Schneefall ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass auch ohne vorhandene Winterdienstbeschilderung, der Räumdienst (Winterdienst) nicht behindert wird. Wir möchten Sach- oder Personenschäden verhindern. Gleichfalls möchten wir Sie darauf hinweisen das ein Umsetzen bzw. Umdrehen

von Verkehrszeichen ein Eingriff in den Straßenverkehr ist, der nicht nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

Das Halten und Parken von KFZ an folgenden Straßen wird teilweise eingeschränkt:

  • Weststraße rechte Seite (Ausfahrt Bauhof der Stadt Netzschkau)
  • Andreas – Schubert – Straße, rechte Seite/ Weststraße (10 m)
  • Mylauer Berg, rechte Seite – gesamte Länge
  • Mittelstraße, linke Seite aus der Ferdinand – Freiligrath – Straße kommend
  • Schloßstraße, gegenüber Parkplatz hinter der Sparkasse Richtung Kreisverkehr
  • Oststraße, linke Seite aus Geschwister – Scholl – Straße kommend
  • Schillerstraße, rechte Seite aus S 299 (ehem. B 173) kommend – Gesamtlänge
  • Berggasse. Höhe Haus Nr. 3
  • Friedensstraße Richtung Siedlungsstraße rechts
  • Schloßstraße bei HNR 11 rechts

Nachfolgende Straßen nur im Einmündungsbereich, ca. 10 m, rechts- und linksseitig

  • Feldstraße, Einmündung Heinrich – Heine – Straße
  • Heinrich – Heine – Straße, Einmündung Lessingstraße
  • Lessingstraße, Einmündung Schillerstraße
  • Schillerstraße, Einmündung Lessingstraße bzw. Turnerstraße.
  • Geschwister-Scholl-Straße, Einmündungsbereich Oststraße
  • Hohle Gasse ab Einmündungsbereich Jägerstraße – Einfahrt Rathaus

Die entsprechende Beschilderung ist zu beachten.

Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger auch im Sinne der eigenen Fahrzeuge um Verständnis und bedanken uns für Ihr Mitwirken.

Stadtverwaltung Netzschkau/ Bauabteilung