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Anschriftenänderung KfZ durch Einwohnermeldeämter der Gemeinden   

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Anschriftenänderung KfZ durch Einwohnermeldeämter der Gemeinden           

Auf Grundlage des mit dem Landratsamt Vogtlandkreis geschlossenen Vertrages, nehmen wir bei der Vorsprache der Bürger, aufgrund einer Anschriftenänderung, auf Wunsch auch die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für deren Fahrzeuge vor.

Dies ist leider ab 01.01.2025 vorerst nicht mehr möglich.

Die bisherige technische Lösung steht ab dem 01.01.2025 nicht mehr zur Verfügung. Die angekündigte neue technische Lösung ist in Entwicklung.

Bis zur Kenntnis der neuen Verfahrensweise müssen Bürger Änderungen in ihren Zulassungsbescheinigungen in der Zulassungsstelle des Landratsamtes Vogtlandkreis vornehmen lassen.