Schiedsstelle
Klärung von Rechtsstreitigkeiten über ein Schlichtungsverfahren
Schiedsstellen sind für die Durchführung der nachfolgenden Schlichtungsverfahren zuständig:
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über
- nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre
- in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht
- Schlichtungsverfahren in Strafsachen
Grundsätzlich ist die Schiedsstelle für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner/ die Antragsgegnerin wohnt.
Das Verwaltungsgebiet Netzschkau/ Limbach gehört zum Bezirk der Schiedsstelle Reichenbach.
Allgemeine Auskünfte zu Schlichtungsverfahren, erteilen das Amtsgericht Auerbach und die Schiedsstelle Reichenbach.
-
Schiedsstelle in Reichenbach
- Anschrift
- Stadtverwaltung Reichenbach
Zimmer 023
Markt 1
08468 Reichenbach
- Sprechzeiten
- jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat
von 16 bis 18 Uhr
- Hinweis
- Werden Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Netzschkau durchgeführt, so werden diese rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.