Aktuelles
An alle Grundstückseigentümer der Stadt Netzschkau und Gemeinde Limbach
Grundsteuer 2025- Bitte keine Zahlung ohne Bescheid !!!!!!!!!!!!!!!!
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid !!!!!!!!!!!!!!!!
Ab dem Jahr 2025 müssen die Grundsteuerbescheide den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Alle Bescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit.
Jeder Grundstückseigentümer erhält von der Kommune einen neuen Grundsteuerbescheid, auf der Grundlage der Messbetragsbescheide, welche dem Eigentümer vom Finanzamt zugegangen sind.
Was ist vom Grundstückseigentümer zu tun?
- Haben Sie der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so prüfen Sie auf dem „neuen Bescheid“ für 2025, ob die für die Lastschrift von Ihnen angegebene Bankverbindung noch gültig ist. Dann wird Ihre Grundsteuer zu den Fälligkeiten, wie gewohnt, eingezogen.
- Teilt sich Ihre Grundsteuer zukünftig in Messbeträge der Grundsteuer A und B auf (getrennte Bescheide), so muss für die bisher noch nicht veranlagte Steuerart ein neues Lastschriftmandat an die Stadt erteilt werden.
- Haben Sie bei Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag eingerichtet, so ändern Sie diesen bitte rechtzeitig!
Änderung der Kostenabrechnung für Pachtgrundstücke
Auch hier gilt, warten Sie auf Ihren neuen Bescheid!
In dem mit der Kommune abgeschlossenen Pachtvertrag ist bereits erklärt, dass der Pächter alle auf dem Grundstück liegenden öffentlichen Abgaben und Lasten als Nebenkosten zu tragen hat.
Das bedeutet, dass ab dem Veranlagungsjahr 2025 der auf Ihre Pachtfläche entfallende Anteil Grundsteuer als Nebenkosten mit in Rechnung gestellt wird.
Möchten Sie sich noch kurzfristig für die Erteilung eines Lastschriftmandates entscheiden, so finden Sie die Antragsformulare auf unserer Homepage unter Bürgerinformation- Formularservice oder Sie sprechen die Mitarbeiter der Kämmerei direkt an. (Frau G. Puschner unter 390126, Frau D. Schwabe unter 390127, Frau I. Schiller unter 390117 oder Frau S. Wolf unter 390132)
I. Schiller
Kämmerin