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MITTEILUNG zur Befliegung des Verbandsgebietes AZV „Reichenbacher Land“
MITTEILUNG zur Befliegung des Verbandsgebietes AZV „Reichenbacher Land“ zur Erstellung von Luftbildprodukten zum Zweck der Flächenermittlung für die Niederschlagswassergebühren-Erhebung
Der Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ ist gesetzlich verpflichtet, die bisher angewandte Einheitsgebühr für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser durch eine gesplittete Abwassergebühr zu ersetzen.
Dazu ist es erforderlich, die befestigten/versiegelten Flächen, auf denen Niederschlagswasser anfällt und in die öffentlichen Abwassereinrichtungen des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“ eingeleitet wird, zu erfassen.
Die Kartierung der versiegelten Grundstücksflächen erfolgt auf der Basis farbiger Luftbildaufnahmen, mit deren Erstellung der Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ ein Fachunternehmen beauftragt hat. Die dazu erforderlichen Flugtätigkeiten im unbelaubten Zustand finden in den nächsten Tagen statt, wenn die Wetterverhältnisse Luftbilder von hoher Qualität garantieren.
Aufmerksame Bürger haben vorbereitende Arbeiten dazu eventuell in den vergangenen Tagen bemerkt, als Passpunkte in Form von farbigen Sprühmarkierungen - über das Verbandsgebiet verteilt - erstellt wurden.
Im Anschluss an der Erstellung der Luftbilder findet ein Selbstauskunftsverfahren statt. Betroffenen Grundstückseigentümern wird dabei Gelegenheit gegeben, sich zur Art und Weise der Ableitung des Niederschlagswassers von ihren Grundstücken zu äußern.
Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die Befliegung mit einem Ultraleichtflugzeug in größerer Höhe erfolgt und sämtliche Belange der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt werden. Drohnen kommen nicht zum Einsatz. Personen, Kraftfahrzeugkennzeichen und Hausnummern sind auf den Luftbildaufnahmen nicht zu erkennen. Die Verarbeitung der Grundstücksdaten erfolgt nur verwaltungsintern. Eine Veröffentlichung der Daten erfolgt nicht.
Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“