Page 15 - Stadtanzeiger 06.2016
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                  15Nummer 6

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(in Deutschland vom BMJV) finanziert“, so das BMJV. Dabei befindet    gabe der eCommerce-Verbindungsstelle, Verbraucherinnen und
sich das deutsche EVZ„in einer besonderen deutsch-französischen       Verbraucher zu schützen. Gleichzeitig bieten sie in Kooperation
Kooperation gemeinsam mit seinem französischen Partner, dem           mit anderen Verbindungsstellen ein Plus an Rechtssicherheit für
EVZ Frankreich – unter dem Dach des„Zentrums für Europäischen         Unternehmer.
Verbraucherschutz e. V. (ZEV)“ als Trägereinrichtung in Kehl“, wie
das BMJV erläutert. Parallel zu den beiden nationalen EVZ befin-      (Anita Grall, Primo-Verlag)
det sich dort auch die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
sowie verschiedene Einrichtungen, die bei der außergerichtlichen      Quelle:
Streitbeilegungen beziehungsweise Schlichtungen helfen sollen.        http://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/Verbraucherinforma-
„Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung arbeiten        tion/EVZ/EVZ_node.html
die Europäischen Verbraucherzentren deshalb eng mit Schlich-
tungsstellen zusammen“, so das BMJV. Nach Darstellung des BMJV
hat sich die historisch gewachsene Struktur der Trägereinrichtung
in besonderer Weise bewährt, daher „wird das ZEV als Trägerein-
richtung für das EVZ Deutschland auch vom BMJV unterstützt
(„Official Notification of the ECC Host“)“.

       Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland                    qqne  uSSrptoirmfaucmnhk--,,t  ion –e  sltl eaa Rtliechqoq rag n  eSaSrpnckarihsenlDanuctthac i–omk-,nthm nesartacephii nPesatdraoßvaen16
                                                                                                      08468 Reichenbach/i. V.
Eine der grundlegenden Aufgaben der jeweiligen nationalen EVZ
ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher in allen Fragen rund um                           Tel. 0 37 65 / 61 28 61
den Verbraucherschutz innerhalb der EU zu beraten. So gibt das
EVZ Deutschland Auskunft über bestehende Rechte beim Kauf
von Waren oder klärt über die rechtlichen Grundlagen bei einer
Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem Europäischen
Ausland auf.

Hierzu der Tipp des BMJV:„Sind Sie im Streit mit einem Unterneh-
men aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen, können
Sie dem EVZ Ihren Fall mitteilen. Das EVZ kann Betroffene aber
auch über gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten beraten (z. B.
über das Europäische Verfahren über geringfügige Forderungen
oder den Europäischen Mahnbescheid). Genauso unterstützt das
EVZ Verbraucherinnen und Verbraucher aus anderen EU-Ländern,
wenn diese im Streit mit einem deutschen Unternehmen sind.“

In Deutschland betreut das EVZ darüber hinaus im Auftrag des
BMJV die Internet-Verbraucherseiten des so genannten„Portal 21“.
Das Portal 21 ist ein Informations- und Service-Portal, das Verbrau-
cher und Unternehmer bei der Inanspruchnahme von Dienstleis-
tungen im und aus dem europäischen Ausland unterstützt.

 Außergerichtliche Einigung mit Hilfe des EVZ Deutschland

Grundsätzlich stehen alle Leistungen der EVZ kostenlos zur Ver-
fügung. Das BMJV empfiehlt deutschen Verbraucherinnen oder
Verbrauchern beim Problemen mit einem Unternehmen im EU-
Ausland folgende Vorgehensweise:„Auf der Internetseite des EVZ
unter dem orangenen Button „Fragen und Beschwerden“ finden
Sie das vereinheitlichte Beschwerdeformular des ECC-Nets. Mit
diesem wenden Sie sich direkt an das Europäische Verbraucher-
zentrum Deutschland. Das EVZ prüft Ihren Fall, übersetzt ihn ggf.
in die erforderliche Landessprache und leitet ihn zur weiteren Be-
arbeitung an das Europäische Verbraucherzentrum im Land des
betreffenden Unternehmers übermitteln. Das dortige Europäische
Verbraucherzentrum versucht mit dem Anbieter eine gütliche Eini-
gung in Ihrem Fall zu erreichen. Über den Verlauf Ihrer Beschwerde
bzw. den Ausgang desVerfahrens werden Sie natürlich informiert.“

          Service der eCommerce-Verbindungsstelle

Für Händler einerseits sowie für Kunden andererseits wurde zur
rechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels
im Internet in jedem EU-Staat eine so genannte eCommerce-Ver-
bindungsstelle eingerichtet. Neben diversen Informationen rund
um den elektronischen Geschäftsverkehr ist es eine Hauptauf-
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