Page 4 - Stadtanzeiger 05.2016
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4 Nummer 5                                                                Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 21. Mai 2016

es sich überwiegend um Brachflächen, welche mit dem Abbruch               Entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Netzsch-
der ehemaligen„Delicata“ entstanden.                                      kau vom 26. April 2016, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB, wird
                                                                          hiermit dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadt Netzschkau verfügt über einen gültigen und geneh-
migten Flächennutzungsplan, wobei der jetzt angedachte Plan-              Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auch in den Schaukästen
bereich schon damals als gemischte Baufläche dargestellt und              der Ortsteile zum Aushang gelangen.
festgelegt wurde. Ziel ist es, diese Gedanken aufzugreifen und
den Mischgebietscharakter mit einem guten Mix aus Wohnen                  Netzschkau, 09.05. 2016
und wohngebietsverträglichem Gewerbe, entsprechend BauGB
und Baunutzungsverordnung, entstehen zu lassen. Damit ist auch            Mike Purfürst
sichergestellt, dass das Vorhaben grundsätzlich aus dem Flächen-          Bürgermeister
nutzungsplan entwickelt werden kann.
                                                                          Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
Der Geltungsbereich gemäß Anlage, Übersichtslageplan, umfasst                der Stadt Netzschkau für das Jahr 2015
ca. 8,9 ha mit den Flurstücken 1/1, 1b, 1c,Teil v. 1/2, 1/4, 402g, 402h,
402/8, 402/11, 402/12, 402/13, 402/14,Teil v. 747b, 747/13, 747/46,       1. Kindertageseinrichtungen
747/45, 747/27, Teil v. 747/5 der Gemarkung Netzschkau.                   1.1. Betriebskosten je Platz und Monat Zusammensetzung der
                                                                          Betriebskosten
Die Flächen befinden sich sowohl in kommunalem als auch teil-
weise in privatem Eigentum. Sämtlich dargestellte Flächen liegen                              Betriebskosten je Platz
in der Planungshoheit der Stadt Netzschkau und dürfen insofern
beplant werden. Der Stadt Netzschkau wird damit ein zukunftsori-                              Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
entierterWeg geebnet, dessen Entwicklung in einem homogenen
und geordneten Kernbereich münden wird. Diese Gestaltung wird                                 in € in €                       in €
dazu beitragen, dass das Quartier um das Schloss einschl. Schloss-
park, des Schulzentrums und der Marktbereich zu einer Einheit ver-        erforderliche       755,52     348,70 203,99
schmelzen können und der Stadt Netzschkau ein Zentrum geben.              Personalkosten
Sowohl die CIRO 1.Asset GmbH München als auch die Stadt Netz-
schkau können eine derartige Entwicklung nur in Gemeinsamkeit             erforderliche
angehen und realisieren.                                                  Sachkosten

•	 Geltungsbereich (Anlage als LP)                                        erforderliche
                                                                          Betriebskosten
                                                                                              272,64     125,83 73,61

                                                                                              1028,16    474,53 277,60

                                                                          Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Be-
                                                                          triebskosten

                                                                          (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Be-
                                                                          triebskosten für 9 h).

                                                                          1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat

                                                                                              Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h

                                                                                              in € in €                       in €

                                                                          Landeszuschuss      163,33     163,33 108,89

                                                                          Elternbeitrag       203,87     117,43 68,70
                                                                          (ungekürzt)
                                                                                              660,96     193,77 100,01
                                                                          Gemeinde
                                                                          (inkl. Eigenanteil
                                                                          freier Träger)

                                                                          1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
                                                                          1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

                                                                          Abschreibungen      Aufwendungen in €
                                                                          Zinsen              _
                                                                          Miete               _
                                                                          Gesamt              _
                                                                                              _
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