Page 4 - Stadtanzeiger 05.2016
P. 4
4 Nummer 5 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 21. Mai 2016
es sich überwiegend um Brachflächen, welche mit dem Abbruch Entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Netzsch-
der ehemaligen„Delicata“ entstanden. kau vom 26. April 2016, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB, wird
hiermit dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadt Netzschkau verfügt über einen gültigen und geneh-
migten Flächennutzungsplan, wobei der jetzt angedachte Plan- Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auch in den Schaukästen
bereich schon damals als gemischte Baufläche dargestellt und der Ortsteile zum Aushang gelangen.
festgelegt wurde. Ziel ist es, diese Gedanken aufzugreifen und
den Mischgebietscharakter mit einem guten Mix aus Wohnen Netzschkau, 09.05. 2016
und wohngebietsverträglichem Gewerbe, entsprechend BauGB
und Baunutzungsverordnung, entstehen zu lassen. Damit ist auch Mike Purfürst
sichergestellt, dass das Vorhaben grundsätzlich aus dem Flächen- Bürgermeister
nutzungsplan entwickelt werden kann.
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
Der Geltungsbereich gemäß Anlage, Übersichtslageplan, umfasst der Stadt Netzschkau für das Jahr 2015
ca. 8,9 ha mit den Flurstücken 1/1, 1b, 1c,Teil v. 1/2, 1/4, 402g, 402h,
402/8, 402/11, 402/12, 402/13, 402/14,Teil v. 747b, 747/13, 747/46, 1. Kindertageseinrichtungen
747/45, 747/27, Teil v. 747/5 der Gemarkung Netzschkau. 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat Zusammensetzung der
Betriebskosten
Die Flächen befinden sich sowohl in kommunalem als auch teil-
weise in privatem Eigentum. Sämtlich dargestellte Flächen liegen Betriebskosten je Platz
in der Planungshoheit der Stadt Netzschkau und dürfen insofern
beplant werden. Der Stadt Netzschkau wird damit ein zukunftsori- Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
entierterWeg geebnet, dessen Entwicklung in einem homogenen
und geordneten Kernbereich münden wird. Diese Gestaltung wird in € in € in €
dazu beitragen, dass das Quartier um das Schloss einschl. Schloss-
park, des Schulzentrums und der Marktbereich zu einer Einheit ver- erforderliche 755,52 348,70 203,99
schmelzen können und der Stadt Netzschkau ein Zentrum geben. Personalkosten
Sowohl die CIRO 1.Asset GmbH München als auch die Stadt Netz-
schkau können eine derartige Entwicklung nur in Gemeinsamkeit erforderliche
angehen und realisieren. Sachkosten
• Geltungsbereich (Anlage als LP) erforderliche
Betriebskosten
272,64 125,83 73,61
1028,16 474,53 277,60
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Be-
triebskosten
(z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Be-
triebskosten für 9 h).
1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in € in € in €
Landeszuschuss 163,33 163,33 108,89
Elternbeitrag 203,87 117,43 68,70
(ungekürzt)
660,96 193,77 100,01
Gemeinde
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Abschreibungen Aufwendungen in €
Zinsen _
Miete _
Gesamt _
_