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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 5 3
Samstag, 21. Mai 2016
Aus dem Rathaus Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 17.06.2016
an die
Stellenausschreibung der Stadt Netzschkau Stadtverwaltung Netzschkau
Haupt- und Personalamt
Die Stadt Netzschkau hat ab 01.10.2016 die Stelle des/der Markt 12, 08491 Netzschkau
Sachbearbeiter/-in für die Bauabteilung neu zu besetzen: oder per E-Mail an: a.schoensee@netzschkau.de
Bewerbungskosten sowie Kosten jeglicher Art, die mit der Bewer-
Aufgabenschwerpunkte: bung, der Vorstellung des Bewerbers sowie der Einstellung entste-
• Hochbau (in Vertretung) hen, werden nicht erstattet.
• Tiefbau (einschließlich der Unterhaltung Gewässer 2. Ord- Falls Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen,
legen Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten
nung) Briefumschlag bei.
• Bauverwaltung und Bauhof
• Bauleitplanung (Verfahrensabwicklung in der Bauleitplanung Mike Purfürst, Bürgermeister
sowie Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsver- Mitteilung aus dem Rathaus
fahren)
• bauordnungsrechtliche Stellungnahmen, Stellungnahmen zu Ortsübliche Bekanntmachung
Bauanträgen
• Angelegenheiten nach dem Straßenrecht (Widmungen, Stra- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen
ßenbestandsverzeichnis) Sitzung am 26. April 2016 den Aufstellungsbeschluss zum Be-
• Ausschreibung und Vergabe bauungsplan „Am Schloss Netzschkau“ Nr. 2020, auf Grundlage
• Ausführungsüberwachung bautechnischer Vorhaben des § 2 der Hauptsatzung der Stadt Netzschkau in seiner derzeit
• Arbeit mit Archikart gültigen Fassung i. V. m. §1 und § 2 Abs. 1 BauGB, in seiner derzeit
• Entgegennahme und Bearbeitung von Bürgerhinweisen und gültigen Fassung, einstimmig gefasst:
Anregungen
• Budgetplanung • Beschluss SR 14/2016
• Teilnahme undVorbereitung des kommunalen Sitzungsdiens- Der Stadtrat beschließt:
tes Aufstellungsbeschluss
1. Im Stadtgebiet Netzschkau wird zugunsten einer geordneten
Sie sollten:
• die Befähigung für den gehobenen allgemeinenVerwaltungs- städtebaulichen Entwicklung innenstadtnaher Gebiete der
Bebauungsplan „Am Schloss Netzschkau“ Nr. 2020, aufge-
dienst oder den erfolgreichen Abschluss des Angestellten- stellt.
lehrganges II nachweisen oder Ziel ist die Entwicklung eines Mischgebietes mit einer guten
• einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in mindes- Mischung aus Wohnen und wohngebietsverträglichem Ge-
tens einem Fachgebiet, welches der zu übertragenen Aufga- werbe. Damit ist sichergestellt, dass das Vorhaben grundsätz-
ben entspricht, besitzen, lich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
• den Führerschein der Klasse B vorweisen. Das Plangebiet umfasst ca. 8,9 ha und beinhaltet die Flur-
stücke 1/1, 1b, 1c, Teil v. 1/2, 1/4, 402g, 402h, 402/8, 402/11,
Die Bereitschaft fortwährender Fortbildung ist notwendig und set- 402/12, 402/13, 402/14, Teil v. 747b, 747/13, 747/46, 747/45,
zen wir voraus. Von Ihnen wird ein freundliches, souveränes und 747/27, Teil v. 747/5 der Gemarkung Netzschkau.
konsequentes Auftreten, auch in Stresssituationen, erwartet. 2. Der Bebauungsplan soll im zweistufigen Verfahren nach § 8
Abs. 2 BauGB aufgestellt werden.
Sie sollten gute PC-Kenntnisse besitzen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüb-
lich bekannt zu machen.
Verschwiegenheit, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsver-
mögen, Verhandlungssicherheit und -geschick und Einfühlungs- • Begründung
vermögen sind unverzichtbare Voraussetzungen zur Besetzung In 2015 trat die CIRO 1.Asset GmbH München, vertreten durch
dieser Stelle. Herrn Friedrich Moser, mit dem Vorhaben der baulichen Entwick-
lung der Flächen der ehemaligen „Delicata“ und angrenzender
Die Stelle ist eine unbefristete AngestelltensteIle und wird ent- Flurstücke an die Stadt Netzschkau heran. Bei den Flächen handelt
sprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Tarif Ost)
vergütet. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen
Sozialleistungen gewährt.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Impressum:
Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung-
netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1,
08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3,
08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger •
Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 13.06.2016 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 25.06.2016
Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den
Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.