Page 3 - Stadtanzeiger 05.2016
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                        Nummer 5  3
                                                                    Samstag, 21. Mai 2016

             Aus dem Rathaus                                        Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 17.06.2016
                                                                    an die
 Stellenausschreibung der Stadt Netzschkau                          	 Stadtverwaltung Netzschkau
                                                                    	 Haupt- und Personalamt
Die Stadt Netzschkau hat ab 01.10.2016 die Stelle des/der           	 Markt 12, 08491 Netzschkau
Sachbearbeiter/-in für die Bauabteilung neu zu besetzen:            oder per E-Mail an: a.schoensee@netzschkau.de
                                                                    Bewerbungskosten sowie Kosten jeglicher Art, die mit der Bewer-
Aufgabenschwerpunkte:                                               bung, der Vorstellung des Bewerbers sowie der Einstellung entste-
•	 Hochbau (in Vertretung)                                          hen, werden nicht erstattet.
•	 Tiefbau (einschließlich der Unterhaltung Gewässer 2. Ord-        Falls Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen,
                                                                    legen Sie bitte einen adressierten und ausreichend frankierten
     nung)                                                          Briefumschlag bei.
•	 Bauverwaltung und Bauhof
•	 Bauleitplanung (Verfahrensabwicklung in der Bauleitplanung       Mike Purfürst, Bürgermeister

     sowie Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsver-                Mitteilung aus dem Rathaus
     fahren)
•	 bauordnungsrechtliche Stellungnahmen, Stellungnahmen zu                          Ortsübliche Bekanntmachung
     Bauanträgen
•	 Angelegenheiten nach dem Straßenrecht (Widmungen, Stra-          Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen
     ßenbestandsverzeichnis)                                        Sitzung am 26. April 2016 den Aufstellungsbeschluss zum Be-
•	 Ausschreibung und Vergabe                                        bauungsplan „Am Schloss Netzschkau“ Nr. 2020, auf Grundlage
•	 Ausführungsüberwachung bautechnischer Vorhaben                   des § 2 der Hauptsatzung der Stadt Netzschkau in seiner derzeit
•	 Arbeit mit Archikart                                             gültigen Fassung i. V. m. §1 und § 2 Abs. 1 BauGB, in seiner derzeit
•	 Entgegennahme und Bearbeitung von Bürgerhinweisen und            gültigen Fassung, einstimmig gefasst:
     Anregungen
•	 Budgetplanung                                                    •	 Beschluss SR 14/2016
•	 Teilnahme undVorbereitung des kommunalen Sitzungsdiens-          Der Stadtrat beschließt:
     tes                                                            Aufstellungsbeschluss
                                                                    1.	 Im Stadtgebiet Netzschkau wird zugunsten einer geordneten
Sie sollten:
•	 die Befähigung für den gehobenen allgemeinenVerwaltungs-              städtebaulichen Entwicklung innenstadtnaher Gebiete der
                                                                         Bebauungsplan „Am Schloss Netzschkau“ Nr. 2020, aufge-
     dienst oder den erfolgreichen Abschluss des Angestellten-           stellt.
     lehrganges II nachweisen oder                                  	 Ziel ist die Entwicklung eines Mischgebietes mit einer guten
•	 einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in mindes-               Mischung aus Wohnen und wohngebietsverträglichem Ge-
     tens einem Fachgebiet, welches der zu übertragenen Aufga-           werbe. Damit ist sichergestellt, dass das Vorhaben grundsätz-
     ben entspricht, besitzen,                                           lich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
•	 den Führerschein der Klasse B vorweisen.                         	 Das Plangebiet umfasst ca. 8,9 ha und beinhaltet die Flur-
                                                                         stücke 1/1, 1b, 1c, Teil v. 1/2, 1/4, 402g, 402h, 402/8, 402/11,
Die Bereitschaft fortwährender Fortbildung ist notwendig und set-        402/12, 402/13, 402/14, Teil v. 747b, 747/13, 747/46, 747/45,
zen wir voraus. Von Ihnen wird ein freundliches, souveränes und          747/27, Teil v. 747/5 der Gemarkung Netzschkau.
konsequentes Auftreten, auch in Stresssituationen, erwartet.        2.	 Der Bebauungsplan soll im zweistufigen Verfahren nach § 8
                                                                         Abs. 2 BauGB aufgestellt werden.
Sie sollten gute PC-Kenntnisse besitzen.                            3. 	 Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüb-
                                                                         lich bekannt zu machen.
Verschwiegenheit, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsver-
mögen, Verhandlungssicherheit und -geschick und Einfühlungs-        •	Begründung
vermögen sind unverzichtbare Voraussetzungen zur Besetzung          In 2015 trat die CIRO 1.Asset GmbH München, vertreten durch
dieser Stelle.                                                      Herrn Friedrich Moser, mit dem Vorhaben der baulichen Entwick-
                                                                    lung der Flächen der ehemaligen „Delicata“ und angrenzender
Die Stelle ist eine unbefristete AngestelltensteIle und wird ent-   Flurstücke an die Stadt Netzschkau heran. Bei den Flächen handelt
sprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Tarif Ost)
vergütet. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen
Sozialleistungen gewährt.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

                                                                                  Impressum:
                                   Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
     Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung-
     netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
       08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1,
       08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3,
              08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger •
                            Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 13.06.2016 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 25.06.2016
    Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den
­Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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