Page 13 - Stadtanzeiger 04.2016
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Netzschkauer Stadtanzeiger 13Nummer 4
Samstag, 23. April 2016
Auch dieses Jahr werden wieder Preise verlost • Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz!
So wird der Familienpreis, bestehend aus Frei- Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen –
karten für den Freizeitpark Plohn, mit 200 besonders in den Mobilfunknetzen!
Euro Taschengeld vergeben. Weiterhin wer-
den je 100 Euro für zwei Herren, zwei Damen • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betrof-
und zwei Kinder bis 14 Jahre verlost. fen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe
braucht freie Wege!
Familien müssen sich entscheiden, ob sie an der Verlosung des Fa-
milienpreises oder an der Verlosung von Einzelpreisen teilnehmen • Achten Sie weiterhin auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei,
möchten. DieVerlosung wird auf ca. 14.00 Uhr am Alaunwerk ange- Feuerwehr oder anderer Einsatzkräfte!
setzt. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass nur bei der Preisver-
leihung anwesende Radfahrer berechtigt sind, Preise zu erhalten. • Bei Notfällen wählen Sie den Notruf 112!
Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen Sendefrequenzen VOGTLAND RADIO
Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den Sender Plauen 95,4 MHz
landeseinheitlich festgelegten Sirenensignalen und den erwarte-
ten Verhaltensweisen vertraut machen, damit im Ereignisfall auch Sender Auerbach 88,2 MHz
die erhoffte Warnwirkung eintritt. Dazu erfolgt zweimal im Jahr
die akustische Erprobung des Signals für die Warnung der Bevöl- Sender Klingenthal 103,5 MHz
kerung.
Im Jahr 2016 wird zu diesem Zweck am 23. April 2016 und am Sender Reichenbach 100,5 MHz
24. September 2016, jeweils um 12.15 Uhr, für alle Sirenen im
Vogtlandkreis das Sirenensignal von der Leitstelle ausgelöst. Sender Markneukirchen 103,8 MHz
Merkblatt Gemeinde
Limbach/Vogtland
über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen
und über allgemeine Verhaltensregeln Geburtstage
bei Auslösung von Sirenensignalen im Monat Mai 2016
1. Signalprobe Frau Rita Petzold am 15.05. zum 75. Geburtstag
1 Ton von 12 Sekunden Dauer
(immer mittwochs 15.00 Uhr) OT Reimersgrün
2. Feueralarm Frau Anita Zeidler am 19.05. zum 75. Geburtstag
3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
(dient nur zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr) Limbach
3.Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und Frau Liane Riedel am 28.05. zum 75. Geburtstag
auf Durchsagen achten!
Limbach
6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause
(1 Minute Heulton) Die herzlichsten Glückwünsche übermittelt der Bürgermeister der Ge-
meinde Limbach allen Jubilaren des Monats Mai.
Verhaltensregeln:
• Schalten Sie nach dem Ertönen des Sirenenwarntones (Heul- Jagdgenossenschaft Reimersgrün
ton) unverzüglich Ihr Rundfunkgerät ein und wählen Sie den Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagd-
Sender „VOGTLAND RADIO“ aus, dort werden Sie alle fünf genossenschaft Reimersgrün am Sonntag, dem 8. Mai 2016, um
Minuten über die aktuelle Gefahr informiert und erhalten 18.00 Uhr, im Bürgerhaus in Reimersgrün ergeht hiermit an alle
Hinweise zum Verhalten (bei technischen Störungen MDR 1 Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier
RADIO SACHSEN). Reimersgrün gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf,
• Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau! recht herzliche
• Informieren Sie bitte Ihre Nachbarn und Straßenpassanten
über die Durchsagen! Einladung
• Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren
Sie ausländische Mitbürger! Tagesordnung:
1. Kassenbericht und Jahresrechnung für das Jagdjahr
2014/2015 sowie 2015/2016 sowie Entlastung des Jagdvor-
standes für diesen Zeitraum
2. Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015/2016
und 2016/2017
3. Verschiedenes
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe-
gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch
eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder
durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehö-
renden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Voll-
macht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigterVertreter darf höchstens einen Jagdgenossen
vertreten.