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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 1 7
Samstag, 23. Januar 2016
Asyl: Aktuelle Situation im Vogtlandkreis Die Antragsunterlagen sowie die vollständige Richtlinie stehen
über das Förderportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung
Bilanz zum Jahresbeginn – Vogtlandkreis stellt sich (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm).
auf weitere Unterbringungen ein
Alle förderfähigen Vorhaben werden vor Bewilligung in ein Aus-
Zum Jahresende konnte der Vogtlandkreis alle zugewiesenen wahlverfahren einbezogen. Nach Prüfung der Anträge und Ab-
Asylbewerber unterbringen. Der Kraftakt gelang durch die „Ver- schluss des Auswahlverfahrens erhalten die Antragsteller die Be-
schnaufpause“ in den letzten beiden Dezemberwochen und die willigungsbescheide. Der Antragsteller kann sofort nach Eingang
Vorsorge der Verwaltung, vorausschauend Unterbringungskapa- des Antrags bei der Oberen Forstbehörde mit der Maßnahme
zitäten und Reserven zu schaffen. Ende Dezember waren 2346 beginnen – allerdings auf eigenes Risiko, ein Rechtsanspruch auf
Asylbewerber registriert. In der ersten Woche 2016 sind 98 neue Förderung entsteht dadurch nicht.
Bewerber angekommen. Entspannung ist soweit in Sicht, als die
Landesdirektion auch bis Ende Februar von reduzierten Zuwei- Erster Ansprechpartner zur forstlichen Förderung ist der örtliche
sungen ausgeht. DerVogtlandkreis ist Dank der Unterstützung der
Kommunen, derWohlfahrtsverbände, privater und ehrenamtlicher Revierförster (www.sachsenforst.de/foerstersuche):
Initiativen mit Unterbringungskapazitäten in Wohnungen und
Notunterkünften vorerst so aufgestellt, dass Volker Neef – Koor- Forstrevier Wildenfels Herr Buchta, Tel. 01743379606
dinator Asyl – von einem „Durchatmen“ spricht. Für Januar und
Februar können durch die Immobilienverwaltung (GIM) proWoche Forstrevier Werdau Herr Preußner, Tel. 01743379607
weitere 50 Plätzen inWohnungen angeboten werden. Dazu gehen
auch weiterhin Angebote in der GIM ein. Forstrevier Reichenbach Herr Gorski, Tel. 01743379608
„Es ist erfreulich, dass nun auch in kleineren Orten Wohnraum an- Forstrevier Rodewisch Herr Schlosser, Tel. 01743379609
geboten wird“, stellt Volker Neef fest. So gibt es derzeit Wohnun-
gen in den Städten Plauen, Auerbach, Reichenbach, Rodewisch, Forstrevier Bergen Herr Scharschmidt, Tel. 01743379610
Netzschkau, Mylau, Bad Elster, Oelsnitz, Falkenstein undWeischlitz.
Adorf, Ellefeld, Lengenfeld, Syrau, Elsterberg, Pöhl-Jocketa,Treuen, Forstrevier Oelsnitz Herr Liebetrau, Tel. 01743379611
Muldenhammer/Tannenbergsthal, Klingenthal und Neustadt sind
zuletzt hinzugekommen. Das Einräumen erfolgt weiterhin durch Forstrevier Mehltheuer Frau Merkel, Tel. 01743379612
die kreisliche ADB und wird unterstützt von beauftragten Firmen.
Auch weitere WG-Häuser sind in der Prüfung. Weiterführende Fragen zu Details des Förderverfahrens können an
den Sachbearbeiter Forstförderung im Forstbezirk Plauen, Herr
Mit den Erfahrungen der letzten Monate – sprich auch für unvor- Müller, bzw. direkt an die Bewilligungsstelle Staatsbetrieb Sach-
hergesehene „Bugwellen“ gewappnet zu sein – wird derVogtland- senforst, Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen, Tel.: 03591
kreis auch weiterhin auf Notunterkünfte im Sinne einer Reserve 216 0, E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de, gerichtet
setzen.„Mit den derzeitigen Belegungen in den Notunterkünften werden. Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen An-
in Ellefeld, Rodewisch, Obermylau und Auerbach gehen wir ins geboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter
neue Jahr“, hält Neef fest. Da die Jahresprognose noch nicht vor- www.sachsenforst.de/waldbesitzer.
liegt, muss der Vogtlandkreis auch weiterhin auf einen Anstieg ge-
wappnet sein. „Wir halten an den mit den Kommunen vereinbarten Bekanntmachung der Sächsischen
Prinzip fest, bei der Nutzung von Wohnraum Schritt für Schritt da- Tierseuchenkasse (TSK)
für nicht mehr benötigte Notunterkünfte wieder leerzuziehen, da
diese auch nur für eine begrenzte Zeit und in der NOT vorgesehen – Anstalt des öffentlichen Rechts –
sind.“, unterstreicht Neef. Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Gleichzeitig gilt es, eine Reserve durch einen Pool an Notunter- Sehr geehrte Tierbesitzer,
künften vorzuhalten. Daher werden sich weitere Kapazitäten in
Hundsgrün und in der ehemaligen und noch im Ausbau befind- bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern,
lichen L-Schule Oelsnitz ergeben. Für alle Notquartiere gibt es Si- Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und
cherheitskonzepte. Damit sieht sich der Landkreis als gesetzliche Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen
Unterbringungsbehörde vorerst gerüstet für das neue Jahr. Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vor-
„Vom Jobcenter werden gegenwärtig 197 anerkannte Flüchtlinge aussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die
betreut. Das sind ein Drittel der insgesamt anerkannten Flüchtlin- Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkör-
ge“, hat Neef eine weitere Aussage in petto. Es ist davon auszuge- perbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tier-
hen, dass zwei Drittel der anerkannten Flüchtlingen das Vogtland gesundheitsprogrammen.
verlassen haben. In Sprachkursen sind 323 Frauen und Männer Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages
registriert. für 2016 ist der 01.01.2016. Die Meldebögen werden Ende Dezem-
ber 2015 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt.
Aufruf zur Antragstellung für forstliche Sollten Sie bis Anfang 2016 keinen Meldebogen erhalten haben,
Förderung in Sachsen melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des
Waldbesitzer werden mit Mitteln der EU durch forstliche Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsge-
Förderung unterstützt – Nächste Antragsstichtage sind der setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssat-
15.02.2016 für Waldumbau und der 31.03.2016 für Wald- zung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
wegebau und Waldbewirtschaftungspläne. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirt-
schaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss
die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt ange-
zeigt werden.
Bitte unbedingt beachten:
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter
www.tsk-sachsen.de.