Page 14 - Stadtanzeiger 01.2016
P. 14

14 Nummer 1                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 23. Januar 2016

                                      §5           350 %                                          § 6 Inkrafttreten
Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:            400 %             Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- 	 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe    400 %             Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.02.1999, mit Ergänzung vom
	 (Grundsteuer A)                                                   06.03.2001, außer Kraft.
- 	 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 
- 	 Gewerbesteuer                                                   Limbach, den 17.11.2015

                                      §6           200.000,00 €                          		  Siegel
Die Verwaltungsumlage wird festgesetzt auf
                                                                     Bernd Damisch		
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.      Bürgermeister

                    		  Dienstsiegel                                 Geburtstage 
                                                                     im Monat Januar/Februar 2016
Bernd Damisch		
Bürgermeister

Satzung über die Erhebung von Gebühren                               Frau Annerose Limbecker 		      am 02.01. zum 75. Geburtstag

                                                                     						OT Lauschgrün

    für die Benutzung der Räumlichkeiten                             Herrn Erhard Dietrich 		        am 12.01. zum 75. Geburtstag
in den Bürgerbegegnungsstätten der Ortsteile
                                                                     						OT Lauschgrün
            der Gemeinde Limbach
                                                                     Herrn Wolfgang Fuchs 		         am 13.01. zum 75. Geburtstag

                                                                     						OT Lauschgrün

Aufgrund des § 4 der SächsGemO und der §§ 1 und 2 des SächsKAG       Herrn Frank Kießling 		         am 16.01. zum 70. Geburtstag
hat der Gemeinderat der Gemeinde Limbach in seiner öffentlichen
Sitzung am 16.11.2015 folgende Satzung beschlossen.                  						Limbach

                                                                     Frau Edith Roth 			             am 30.01. zum 85. Geburtstag

                                      §1                             						OT Lauschgrün
1) Die Gemeinde Limbach stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern in
den Ortsteilen Lauschgrün, Buchwald und Reimersgrün Räumlich-        Frau Rosemarie Vollstädt 		     am 13.02. zum 70. Geburtstag
keiten zur Nutzung zur Verfügung.
2) Die Belegung ist schriftlich in der Gemeindeverwaltung ein Vier-  						Limbach
teljahr vorher anzumelden, es erfolgt eine Anmeldebestätigung
durch die Gemeinde.                                                  Frau Gisela Reiher 			          am 17.02. zum 80. Geburtstag
3) Bei Streitigkeiten über die Belegung entscheidet der Gemein-
derat.                                                               						Limbach

                                                                     Die herzlichsten Glückwünsche übermittelt der Bürgermeister der
                                                                     Gemeinde Limbach allen Jubilaren der Monate Januar und Februar.

                        § 2 Gebührenschuldner                                    SG Limbach e.V.
Gebührenschuldner sind:
a)	 Privatpersonen, die die Räumlichkeiten für private Feierlich-    Allen Mitgliedern, Anhängern, Förderern
                                                                                  und Sponsoren
     keiten und Veranstaltungen nutzen;                                          der SG Limbach
b)	 die ev./luth. Kirchgemeinde Limbach/Netzschkau;                             wünschen wir ein
c)	 ortsansässige Vereine.
                                                                           glückliches sowie gesundes
                       § 3 Gebührengegenstand                                    neues Jahr 2016!
Gebühren werden erhoben für die Benutzung folgender Räum-
lichkeiten:                                                                  Für die angenehme und
1.	 Kulturraum einschl. Küche im Bürgerhaus, Dorfstraße 15 im                 gute Zusammenarbeit
                                                                       möchten wir uns herzlich bedanken!
     Ortsteil Reimersgrün
2.	 Kulturraum einschl. Küche im Bürgerhaus, Feldstraße 1 im                   Vorstand SG Limbach

     Ortsteil Buchwald
3.	 Kultursaal einschl. Küche im Kulturheim, Siedlungsstraße 15

     im Ortsteil Lauschgrün

                        § 4 Gebührensatz

(1) Für die Benutzung durch Privatpersonen gelten folgende Sätze:

Lauschgrün pro Tag: 		   Euro 60,00 (sechzig)

Reimersgrün pro Tag: 		  Euro 40,00 (vierzig)

Buchwald pro Tag:			     Euro 40,00 (vierzig)

(2) Für die Benutzung durch die Kirchgemeinde

						                   Euro 10,00 (zehn) pro Tag

(3) Für die Benutzung durch ortsansässige Vereine

						                   Euro 10,00 (zehn) pro Tag

                                § 5 Fälligkeit
Die Gebühr entsteht durch die schriftliche Bestellung der Belegung
der Räumlichkeiten und ist 10 Arbeitstage vor Inanspruchnahme in
der Gemeindeverwaltung Limbach oder in der Kämmerei Netzsch-
kau zu entrichten.
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18