Page 14 - Stadtanzeiger 01.2016
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14 Nummer 1 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 23. Januar 2016
§5 350 % § 6 Inkrafttreten
Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 400 % Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 400 % Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.02.1999, mit Ergänzung vom
(Grundsteuer A) 06.03.2001, außer Kraft.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
- Gewerbesteuer Limbach, den 17.11.2015
§6 200.000,00 € Siegel
Die Verwaltungsumlage wird festgesetzt auf
Bernd Damisch
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Bürgermeister
Dienstsiegel Geburtstage
im Monat Januar/Februar 2016
Bernd Damisch
Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von Gebühren Frau Annerose Limbecker am 02.01. zum 75. Geburtstag
OT Lauschgrün
für die Benutzung der Räumlichkeiten Herrn Erhard Dietrich am 12.01. zum 75. Geburtstag
in den Bürgerbegegnungsstätten der Ortsteile
OT Lauschgrün
der Gemeinde Limbach
Herrn Wolfgang Fuchs am 13.01. zum 75. Geburtstag
OT Lauschgrün
Aufgrund des § 4 der SächsGemO und der §§ 1 und 2 des SächsKAG Herrn Frank Kießling am 16.01. zum 70. Geburtstag
hat der Gemeinderat der Gemeinde Limbach in seiner öffentlichen
Sitzung am 16.11.2015 folgende Satzung beschlossen. Limbach
Frau Edith Roth am 30.01. zum 85. Geburtstag
§1 OT Lauschgrün
1) Die Gemeinde Limbach stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern in
den Ortsteilen Lauschgrün, Buchwald und Reimersgrün Räumlich- Frau Rosemarie Vollstädt am 13.02. zum 70. Geburtstag
keiten zur Nutzung zur Verfügung.
2) Die Belegung ist schriftlich in der Gemeindeverwaltung ein Vier- Limbach
teljahr vorher anzumelden, es erfolgt eine Anmeldebestätigung
durch die Gemeinde. Frau Gisela Reiher am 17.02. zum 80. Geburtstag
3) Bei Streitigkeiten über die Belegung entscheidet der Gemein-
derat. Limbach
Die herzlichsten Glückwünsche übermittelt der Bürgermeister der
Gemeinde Limbach allen Jubilaren der Monate Januar und Februar.
§ 2 Gebührenschuldner SG Limbach e.V.
Gebührenschuldner sind:
a) Privatpersonen, die die Räumlichkeiten für private Feierlich- Allen Mitgliedern, Anhängern, Förderern
und Sponsoren
keiten und Veranstaltungen nutzen; der SG Limbach
b) die ev./luth. Kirchgemeinde Limbach/Netzschkau; wünschen wir ein
c) ortsansässige Vereine.
glückliches sowie gesundes
§ 3 Gebührengegenstand neues Jahr 2016!
Gebühren werden erhoben für die Benutzung folgender Räum-
lichkeiten: Für die angenehme und
1. Kulturraum einschl. Küche im Bürgerhaus, Dorfstraße 15 im gute Zusammenarbeit
möchten wir uns herzlich bedanken!
Ortsteil Reimersgrün
2. Kulturraum einschl. Küche im Bürgerhaus, Feldstraße 1 im Vorstand SG Limbach
Ortsteil Buchwald
3. Kultursaal einschl. Küche im Kulturheim, Siedlungsstraße 15
im Ortsteil Lauschgrün
§ 4 Gebührensatz
(1) Für die Benutzung durch Privatpersonen gelten folgende Sätze:
Lauschgrün pro Tag: Euro 60,00 (sechzig)
Reimersgrün pro Tag: Euro 40,00 (vierzig)
Buchwald pro Tag: Euro 40,00 (vierzig)
(2) Für die Benutzung durch die Kirchgemeinde
Euro 10,00 (zehn) pro Tag
(3) Für die Benutzung durch ortsansässige Vereine
Euro 10,00 (zehn) pro Tag
§ 5 Fälligkeit
Die Gebühr entsteht durch die schriftliche Bestellung der Belegung
der Räumlichkeiten und ist 10 Arbeitstage vor Inanspruchnahme in
der Gemeindeverwaltung Limbach oder in der Kämmerei Netzsch-
kau zu entrichten.