Page 3 - Stadtanzeiger 08.2014
P. 3
Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 8 3 Samstag, 16. August 2014 SächsGemO, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Netzschkau sowie ein Taschenbuch für die Ratsarbeit vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Herr Antelmann bedankte sich und wünschte dem neuen Stadtrat für die Legislaturperiode viel Erfolg – frei nach dem Motto „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Im Anschluss erfolgte per Beschluss die Feststellung und Entschei- dung über Hinderungsgründe von Gemeinderäten. SR 42/2014 – Feststellung und Entscheidung über Hinderungs- Hintere Reihe v. links: Holm Scheibchen, Matthias Röseler, Jürgen Schnei- gründe von Gemeinderäten (§ 32 i. V. m. § 18 SächGemO) der, Christian Müller, Heinz Knüpfer, Dr. Wolfgang Netzsch, Andreas Bech- mann, Ulf Voit; vordere Reihe v. links: Tobias Voit, Jürgen Dillner, Heiko Der Stadtrat stellte mehrheitlich fest, dass bei Herrn Mike Purfürst Winkler, Bürgermeister Mike Purfürst, Rita Paatsch, Detlef Purfürst, Udo ein Hinderungsgrund nach § 32 Abs. 1 SächsGemO vorliegt und Bischof somit seinem Eintritt in den Stadtrat der Stadt Netzschkau entge- gensteht. Für ihn rückt Herr Detlef Purfürst in den Stadtrat nach. Es Der Bürgermeister bedankte sich und hofft auf gute Zusammen- folgte die Verpflichtung der Gemeinderäte auf die gewissenhafte arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Erfüllung ihrer Pflichten. Weiter wurden im öffentlichen Teil der Sitzung folgende Be- Der Bürgermeister nahm den Stadträten die Verpflichtungserklä- schlüsse gefasst: rung gem. § 35, 19 und 20 SächsGemO zum Stadtrat ab. Er las vor SR 43/2014 – Bestellung des 1. stellv. Bürgermeisters und bat alle anwesenden Stadträte sich vom Stuhl zu erheben und Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bestellte mehrheitlich gemäß ihm nachzusprechen. § 54 Abs. 1 SächsGemO i. V. mit § 12 der Hauptsatzung Stadtrat Heinz Knüpfer zum 1. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt “Ich gelobe Treue gegenüber der Verfassung, Gehorsam gegenüber den Gesetzen und gewissenhafte Netzschkau. Erfüllung meiner Pflichten. SR 44/2014 – Bestellung des 2. stellv. Bürgermeisters Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt gewissenhaft zu Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bestellte mehrheitlich gemäß wahren und ihr Wohl, das seiner Einwohner und das seiner Ortsteile § 54 Abs. 1 SächsGemO i. V. mit § 12 der Hauptsatzung Stadtrat nach Kräften zu fördern, so wahr mir Gott helfe.” Dr. Wolfgang Netzsch zum 2. stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Netzschkau. Weiter wurde durch den Bürgermeister der Hinweis auf sonstige Pflichten (Verschwiegenheit, Befangenheit) gem. § 19 SächsGemO SR 45/2014 – Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsaus- gegeben: schusses und deren Stellvertreter • Sie müssen die Ihnen übertragenen Aufgaben uneigennützig Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bestellte mehrheitlich folgen- und verantwortungsbewusst erfüllen. de Stadträte als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den • Sie sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten ver- Verwaltungsausschuss: pflichtet, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, Mitglied stellv.Mitglied angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Fraktion • Stadträte dürfen Ansprüche und Interesssen eines anderen Gewerbeverein: Heinz Knüpfer Detlef Purfürst gegen die Stadt nicht geltend machen, soweit sie nicht als Andreas Bechmann Udo Bischof gesetzliche Vertreter handeln. Ulf Voit Tobias Voit Gem. § 20 SächGemO dürfen Stadträte weder beratend noch Rita Paatsch Annegret List entscheidend mitwirken, wenn sie in der Angelegenheit bereits CDU-Fraktion: Heiko Winkler Christian Müller in anderer Eigenschaft tätig geworden sind oder wenn die Ent- Jürgen Dillner Jürgen Schneider scheidung dem Stadtrat selbst oder bestimmten in § 20 genannten Dorit Wunderlich Jürgen Schneider Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. SPD-Fraktion: Holm Scheibchen Matthias Röseler Der Stadtrat, bei dem der Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur SR 46/2014 – Bestellung der Mitglieder des Technischen Aus- Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung dem Bürger- schusses und deren Stellvertreter meister oder dem Vorsitzenden mitzuteilen. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bestellte einstimmig folgende Herr Purfürst übergab an jeden Stadtrat eine Informationsmap- Stadträte als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in den pe mit der Verpflichtung, den Hinweisen zu den §§ 19 und 20 der Technischen Ausschuss: